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AGB

1. Allgemeines

Über die Internetseite www.calanthe.eu  wird eine Möglichkeit angeboten, für begrenzte kurze Zeit ein schwimmendes Ferienhaus zu mieten. (Calanthe – DAS HAUSBOOT).
Für die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen gelten unsere Vertragsbedingungen für den Mietvertrag, die Hafenordnung, Nutzungsordnung des Geiseltalsees sowie alle weiteren auf der Internetseite genannten Bedingungen und Regelungen.
Der Betreiber der Internetseite ist gemäß Impressum:
Herr Hans-Steffen Schacht, Schumannstraße 25 in 71672 Marbach am Neckar.
Die elektronischen Kontaktmöglichkeiten sind im Impressum angegeben.
Die Internetseite  wird gemäß der Datenschutzrichtlinie betrieben und benutzt.
Ausschließlich die Buchungen, die im auf der Internetseite eingebetteten Buchungskalender verwaltet werden, sind gültig und verbindlich.

2. Preise

Für die auf der Internetseite aufgeführten Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung dargestellten Preise. Die gezeigten Preise sind Endverbraucherpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Im Gesamtpreis enthalten sind:
  - Übernachtungspreis
  - Pauschale (enthält u.a. die Innenreinigung, Bettwäsche und Handtücher gemäß  der angemeldeten Personenzahl, Übergabe-Service,
         Verbrauchskosten für Wasser / Abwasser und Strom)
Die Preise können jederzeit geändert werden. Es gelten jeweils die bei Vertragsabschluss aktuellen.

Die Benutzung der Parkplätze wird 2024 umgestellt auf Erkennung der KFZ-Kennzeichen. Die Gäste  können Tageskarten erwerben.

3. Zahlungsbedingungen

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart gelten folgende Zahlungsfristen und -raten:
    30% des Gesamtpreises bei Buchung („Anzahlung“) binnen 8 Tagen nach Buchung
    70% bis spätestens 1 Monat  vor Anreise („Restzahlung“)
Als Zahlungsmittel steht nur Vorab-Überweisung zur Verfügung. Zahlungen mit Kreditkarten sind nicht möglich.
Die Kontoverbindung wird mit der Aufforderung zum leisten der Anzahlung übermittelt.

4. Stornierung

Wird keine Anzahlung geleistet, entsteht auch kein Vermietungsvertrag. Der bis zum Ablauf der Anzahlungsfrist belegt gezeigte  Zeitraum wird im Buchungskalender dann wieder freigegeben.
Erfolgt eine Stornierung bis zur Fälligkeit der Restzahlung oder zur Zahlung des Gesamtpreises (1 Monat vor Anreise) wird die bis dahin geleistete Anzahlung zurückerstattet.
Bei späteren Stornierungen können durch den (Haupt)Mieter Ersatzpersonen benannt werden. Die geleisteten Anzahlungen verbleiben dann jedoch beim Vermieter.

5. Belegung

Die maximale Belegung des Hausbootes ist auf 4 Personen begrenzt. Die Anzahl der untergebrachten Personen darf die Anzahl der in der Buchung angegebenen Personen nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen können eine außerordentliche und fristlose Kündigung durch den Vermieter sowie zusätzliche Nutzungsentgelte  für die überzähligen Personen und Schadenersatzforderungen für erhöhte Abnutzung zur Folge haben.
Das Mitbringen von Haustieren auf das Hausboot ist untersagt. Zuwiderhandlungen können eine außerordentliche und fristlose Kündigung durch den Vermieter sowie zusätzliche Reinigungskosten  zur Folge haben.
Rauchen (aller Art) ist auf dem Hausboot untersagt. Zuwiderhandlungen können  zusätzliche Reinigungskosten zur Folge haben.

6. An- und Abreise

Dem Mieter steht das Hausboot am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist dieses bis 10:00 Uhr (in der Nebensaison 11:00Uhr) zu räumen. Die Übergaben und Übernahmen werden vom durch  die Eigentümer dafür beauftragten Hafenkontor der Marina Mücheln  durchgeführt.

Die Servicemitarbeiter sind berechtigt im Namen des Eigentümers Weisungen und Auskünfte zu erteilen und Zutritt zum Hausboot zu verlangen. Bei An- und Abreisen außerhalb der genannten Zeiten und/oder außerhalb der Öffnungszeiten des Hafenkontors erfolgt die Abstimmung durch den Mieter direkt mit dem Hafenkontor (z.B. per Telefon) Die Kontaktmöglichkeiten sind in den Informationen, die dem Mieter  gegeben werden, genannt.
Bei Anreise wird eine allgemeine Einweisung z.B. zur Verwendung der Transponder und zur Bedienung technischer Geräte auf dem Hausboot durchgeführt. Auch eine gemeinsame Begehung des Hausbootes findet statt. Hier festgestellte Mängel sind sofort  anzuzeigen.
Während des Aufenthaltes sind die Servicemitarbeiter des Hafenkontors ebenfalls die Ansprechpartner für Fragen rund um die Vermietung und das Hausboot.
Vor der Abreise wird eine Übernahme des Hausbootes durch das Hafenkontor durchgeführt.
Insbesondere hat der Mieter folgende Leistungen vor Abreise selbst zu erbringen:
    Geschirr abwaschen und aufräumen, Geschirrspüler leeren und Tür offen lassen
    Mülleimer leeren (Küche + Bad/WC)
    Kühlschrank leeren, ausschalten (Regler auf „0“) und Tür offen lassen
    Sitzkissen und Auflagen für die Sonnenliegen in die Boxen räumen
    Lehnen der Liegen flach stellen
Mit dem Verlassen des Hausbootes ist insbesondere darauf zu achten, dass die elektrischen Geräte und Einrichtungen ausgeschaltet sind. Dazu gehören außer den Küchengeräten und dem TV auch die Klimageräte sowie Beleuchtungen (insbesondere auch Außenbeleuchtungen) Die Innentüren bleiben geöffnet und gesichert, alle Außentüren sind abzuschließen.

7. Vertragsabschluss

Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung auf der Internetseite. Diese Beschreibung stellt jedoch kein verbindliches Angebot auf Vermietung dar.
Der gewünschte Buchungszeitraum wird über den Buchungskalender durch den Nutzer der Internetseite definiert. Auch über das Kontaktformular, e-Mailadresse oder Telefonnummer können Buchungsanfragen gestellt werden. Steht das Hausboot zu diesem Zeitraum auch tatsächlich zur Verfügung und gibt es sonst keine dem Mietvertrag entgegenstehenden Bedingungen, kann eine Buchungsbestätigung durch den Vermieter  erfolgen.
Der (Haupt)Mieter muss sich mit erforderlichen persönlichen Daten identifizieren. Er ist Vertragspartner im Vermietungsvertrag.
Der Vertragsabschluss steht unter aufschiebenden Bedingungen der Leistung einer Anzahlung  gemäß Festlegung in den

Zahlungsbedingungen. Mit dem termingerechten Eingang der ausgewiesenen Anzahlung oder mit der Zahlung des Gesamtpreises ist der Mietvertrag geschlossen.
Etwaige gewünschte Zusatzleistungen oder Vermittlungen gehören nicht automatisch zum Leistungsumfang.
Die Vermietungsverträge sind Verträge zur Erbringung von “Dienstleistungen im Bereich Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken“ und „mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum“.
Änderungen und Abweichungen vom beschriebenen Inhalt einzelner Leistungen nach Abschluss des Vertrages sind zulässig, wenn diese nicht erheblich sind, somit den Gesamtumfang nicht beeinträchtigen oder durch den Vermieter nicht zu verantworten sind. Der Mieter wird unverzüglich nach der Kenntniserlangung des Vermieters davon informiert.

8. Haftung und Schäden

Der Mieter haftet für alle von ihm am Vermietungsobjekt oder öffentlichen Bereichen insgesamt verursachten Schäden.
Außer Vermögensschäden des Vermieters zählen dazu unter anderem auch Umweltschäden aller Art,  die der Mieter zu vertreten hat. Außerdem haftet er persönlich im Falle des Schlüsselverlustes (einschließlich Transponder).
Die Haftung erstreckt sich ebenso auf solche Schäden, die von Besuchern und/oder begleitende Personen verursacht wurden. Schäden sind unverzüglich jedoch spätestens bei Abreise/Rückgabe der Schlüssel anzuzeigen.
Gemäß den Vertragsbedingungen für die Vermietung ist die Haftung des Vermieters  für allgemeine Schäden regelmäßig auf die Höhe des Übernachtungspreises begrenzt.
Ein Einwand des Mitverschuldens ist zugelassen.

9. höhere Gewalt

Sollte durch höhere Gewalt oder beispielsweise extreme Wetterlage der Zugang zum Hausboot nicht möglich sein, können keine Gewährleistungsansprüche durch den Gast gestellt werden. In angemessenem und möglichen Rahmen kann eine Ersatzunterkunft vor Ort angeboten werden.

10. Salvatorische Klausel

Diese Klausel gilt für sämtliche in den AGB genannten weiteren Festlegungen und Bestimmungen, auch wenn diese Klausel dort nicht nochmals ausdrücklich genannt ist.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder das Regelwerk insgesamt nicht berührt.

Stand: 19.02.2024

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